|
Psychotherapie-Richtlinien der Gesetzlichen Krankenversicherungen, Psychotherapeutische Behandlungen sind seit etwa 1970 von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommene Leistungen, dann auch von Privaten Krankenkassen und den Beihilfen. Gesetzlichen Krankenversicherung Die von der Psychoanalyse abgeleiteten Psychotherapie - Verfahren (ebenso wie die von uns nicht durchgeführte Verhaltenstherapie) sind im Unterschied zu sonstigen Verfahren wissenschaftlich und von den gesetzlichen Richtlinien (SGB V) anerkannt. Nach einem festgelegten Antragsverfahren mit schriftlichen Anträgen an einen unabhängigen Fachgutachter (keine persönliche Vorstellung!) werden die Kosten von den gestzlichen Krankenkassen übernommen, sofern der Psychotherapeut entsprechend ausgebildet ist und eine Kassenzulassung erhalten hat. Der Therapeut führt am Anfang mehrere Probegespräche mit dem Therapiesuchenden durch und entscheidet dann gemeinsam mit dem Patienten, ob eine Therapie erforderlich ist, welche in Frage kommt - und auch, ob er für den Patienten ein geeigneter Therapeut ist. Danach erst stellt er die erforderlichen Anträge. Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen: Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: Kurztherapie: Analytische Paartherapie und analytische Familientherapie sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und müssen demnach selbst bezahlt werden. Private Krankenversicherungen haben eigene Vertragsregelungen. Seit Jahren bestehende, alte Verträge haben manchmal Vereinbarungen, die denen der gesetzlichen Krankenkassen ähneln, einschließlich des Antragsverfahrens mit einem unabhängigen Fachgutachter. Allerdings liegen da die maximalen Leistungen wie bei der Beihilfe (siehe unten) etwas niedriger als bei den gesetzlichen Krankenkassen. Es ist also erforderlich, sich seine Vertragsbedingungen anzuschauen und sie zur Klärung eventuell mit dem Therapeuten zu besprechen. Die Beihilferegelungen des Bundes, der Länder und Kommunen wie auch der Kirchen beinhalten eine Kostenübernahme psychotherapeutischer Behandlungen. Anerkannt sind auch hier die Behandlungsverfahren, die von der Psychoanalyse abgeleitet sind. Das Antragsverfahren mit schriftlichem Antrag an einen unabhängigen Fachgutachter entspricht im Wesentlichen dem der gesetzlichen Krankenkassen. (siehe oben) Der Leistungsumfang liegt bei Unterlagen können bei der zuständigen Beihilfestelle angefordert werden. |